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BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten - Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anträge eines Bundeswehrsoldaten auf Feststellung der Unzulässigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens - Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anträge eines ...
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- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung der begehrten Verwendung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 73, 51 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]). - BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Der Antrag zu 1 war zwar nicht schon deshalb unzulässig, weil es sich insoweit um eine in dem gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung unzulässige Antragserweiterung handelte (vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]). - BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen (BVerwGE 63, 189); sie obliegt ihm ausschließlich im öffentlichen Interesse.
- BVerwG, 31.05.1979 - 1 WB 202.77
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Entscheidend für die Überbürdung der Auslagen des Antragstellers auf den Bund ist in erster Linie die Erfolgsaussicht seines ursprünglichen Antrags (BVerwGE 63, 234, 236). - BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77
Wehrbeschwerde - Beschwerde - Dienstaufsichtsbeschwerde - Verfahrensgarantien - …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Da diese Maßnahmen sonst als Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten nach der Wehrbeschwerdeordnung anfechtbar wären, läßt sich auch schon aus dieser Bestimmung entnehmen, daß im disziplinargerichtlichen Verfahren kein Raum für den Beschwerdeweg der Wehrbeschwerdeordnung ist (vgl. BDHE 4, 197, 198; BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - BVerwG 1 WB 169/77]). - BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Ein solcher Folgenbeseitigungsanspruch, der nach § 13 Abs. 1 Satz 1 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren ausdrücklich vorgesehen ist und nach der Rechtsprechung des Senats auch im Verfahren vor den Wehrdienstgerichten geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 46, 283, 286 [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70]), wäre nur zulässig, wenn das Gericht die Maßnahme, die nach Ansicht des Antragstellers zu den für ihn nachteiligen Folgen geführt hat, aufhebt oder nachträglich deren Rechtswidrigkeit feststellt (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. April 1981 - 1 WB 40/80). - BVerwG, 28.04.1981 - 1 WB 40.80
Anspruch eines Berufsoffiziers auf Versetzung zum Heeresamt aufgrund einer …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Ein solcher Folgenbeseitigungsanspruch, der nach § 13 Abs. 1 Satz 1 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren ausdrücklich vorgesehen ist und nach der Rechtsprechung des Senats auch im Verfahren vor den Wehrdienstgerichten geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 46, 283, 286 [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70]), wäre nur zulässig, wenn das Gericht die Maßnahme, die nach Ansicht des Antragstellers zu den für ihn nachteiligen Folgen geführt hat, aufhebt oder nachträglich deren Rechtswidrigkeit feststellt (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. April 1981 - 1 WB 40/80). - BVerwG, 10.04.1975 - I WB 80.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Beide sogenannten Fortsetzungsfeststellungsanträge sind ausgeschlossen, weil schon die ursprünglichen Anträge, die auf Aufhebung der Einleitungsverfügung und der Versetzungsverfügung gerichtet waren, nicht zulässig waren (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. April 1975 - 1 WB 80/73 - m.w.N.). - BVerwG, 12.07.1984 - 1 WB 75.84
Begründung eines Berufssoldatendienstverhältnisses
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach im wesentlichen über solche Rechte und Pflichten zu entscheiden, welche auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, nicht aber über Rechte und Pflichten, die mit dem allgemeinen Dienstverhältnis zusammenhängen und vom Dienstherrn, nicht vom Vorgesetzten, zu erfüllen sind (BDHE 4, 169, 170; BVerwG Beschluß vom 12. Juli 1984 - 1 WB 75/84).